Betriebshaftpflichtversicherung
Nicht jeder Anbieter am Markt deckt jedes Risiko zu einem vernünftigen oder nach Wunsch auch günstigen Preis ab.
Die Versicherer am deutschen Markt haben sich fast alle auf spezielle Risiken oft auch Betriebsgrößen spezialisiert.
Um in diesem fast unüberschaubaren Versicherungsdschungel das richtige Produkt zu finden; darauf haben wir uns in
den letzten Jahren spezialisiert.
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtansprüche, die einem Dritten durch die betriebliche
Tätigkeit eines Unternehmens schuldhaft verursacht wurden. Bei unberechtigten Forderungen weist die
Betriebshaftpflicht diese notfalls gerichtlich zurück. Das Haftpflichtrisiko besteht sowohl für das
Unternehmen als juristische Person wie auch die einzelnen Mitarbeiter.
Von der gesetzlichen Haftpflicht klar zu unterscheiden ist die richtige Vertragserfüllung. Letztere ist natürlich
auch gesetzlich geschuldet. Liefert ein Unternehmer also Teile, welche nicht der Bestellung entsprechen und muss
diese zum Beispiel umtauschen oder reparieren, hat dies im Prinzip nichts mit Haftpflicht und Haftpflichtversicherung
zu tun. Die Kosten für Umtausch oder Reparatur können nicht auf die Betriebshaftpflichtversicherung umgewälzt werden.
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden und industriellen Unternehmen,
Freiberuflern und Handwerkern ab. Teilweise besteht für diese eine gesetzliche Pflicht zur Deckungsvorsorge.
Der Versicherer prüft, ob und inwieweit die Ansprüche begründet sind und übernimmt die Abwehr unbegründeter
Forderungen. Insoweit ist die Betriebshaftpflichtversicherung eine indirekte Rechtsschutzversicherung. In der
Haftpflichtversicherung gilt der Grundsatz der Spezialität: nur die Eigenschaften und Betriebsverhältnisse die
der Unternehmer bei Vertragsabschluß angibt, fallen unter den Versicherungsschutz. Dies hat in der
Betriebshaftpflichtversicherung besondere Bedeutung. Andererseits ergeben sich aus der in üblichen Policen
enthaltenen Betriebsbescheibungen oft eindeutige Hinweise auf bei Vertragsabschluß nicht erkannte Risiken,
ohne daß dies zu Lasten des Versicherungsnehmers gehen darf. Neu hinzukommende Risiken sind meist auch über
die Vorsorgeversicherung vorläufig gedeckt, bedürfen aber einer abschließenden Einbeziehung.Das Risiko der
Produkthaftpflicht ist über die konvetionelle Betriebshaftpflichtversicherung nur in geringem Maße, nämlich
der Deckungssumme für Vermögensschäden abgesichtert. Hier empfliehlt sich eine eigene Absicherung.
Da jeder Betrieb einen individuellen Bedarf an Absicherung hat, kann nur professionelle Auskunft letztendlich
Sicherheit bieten. Dafür stehen wir gerne zur Verfügung!
|